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Krankenzusatzversicherung für Kinder

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Eine Krankenzusatzversicherung wird von den privaten Krankenversicherungen angeboten. Dabei handelt es sich um die auf einzelne Tarife bezogene private Zusatzversicherung für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen. Die sind dort entweder freiwillig oder pflichtversichert. Sie haben nahezu keine Möglichkeit, um ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz zu verbessern. In vielen Fällen ist er nicht kostendeckend, und aus medizinischer Sicht auch nicht ausreichend gut. An dieser Stelle bietet sich eine private Zusatzversicherung an; nicht nur für Erwachsene, sondern auch für die Kinder. Das betrifft in erster Linie eine Zahnzusatzversicherung für Kinder, eine Zusatzversicherung für Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen, die Krankenhaustagegeldversicherung, oder auch eine Heilpraktikerversicherung.

Das Ziel jeder einzelnen Zusatzversicherung ist die Verbesserung des oft marginalen Versicherungsschutzes durch die gesetzliche Krankenkasse. Für die Kinder ist eine solche private Zusatzversicherung besonders wichtig. Von Gesetzes wegen sind die Eltern dazu verpflichtet, die Kindervorsorgeuntersuchungen von U1 bis U11, und dann weiterführend mit J1 und J2 vornehmen zu lassen. Dabei handelt es sich um reine Vorsorgemaßnahmen. Die Krankenzusatzversicherung hingegen ergänzt den bestehenden Versicherungsschutz um qualitativ bessere Maßnahmen. Durch sie wird die medizinische Versorgung deutlich verbessert, so wie beispielsweise bei der Zahnbehandlung.

Mit der Vorsorgeuntersuchung U8 zum Ende des vierten Lebensjahres wird der Zahnstatus des Kindes untersucht. Hier ist das erste Mal erkennbar, ob und in welchem Ausmaße in nächster Zeit eine Zahnkorrektur notwendig wird. In diesem Alter sollte das Kind bereits zahnzusatzversichert sein, damit im Behandlungsfall die vertraglichen Leistungen ungekürzt gewährt werden. Eventuelle Wartezeiten sollten bereits abgelaufen sein. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wichtig, schon für das Kleinkind eine Krankenzusatzversicherung im Hinblick auf die zu erwartende Zahnbehandlung abzuschließen. Der Monatsbeitrag ist in diesen ersten Lebensjahren sehr niedrig, und das wird sich auch zukünftig nicht wesentlich ändern. Die Eltern haben so die Gewissheit, dass ihr Kind jederzeit optimal, und zwar wie ein Privatpatient, medizinisch behandelt wird.

Vergleichbar ist die Situation bei der Behandlung durch einen Heilpraktiker. Sie wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Um die hohen Behandlungskosen für das Kind nicht privat bezahlen zu müssen, lohnt sich der Abschluss einer tariflichen Heilpraktikerversicherung. Je nach Versicherungsvertrag werden die Behandlungskosten ganz, oder für eine bestimmte Anzahl von Behandlungen, erstattet.

Das Krankenhaustagegeld wird in der abgeschlossenen Vertragshöhe für jeden Tag eines stationären Aufenthalts bezahlt. Den Eltern entstehen durch den Krankenhausaufenthalt ihres Kindes zusätzliche, nicht vorgesehene Ausgaben. Ein Krankenhaustagegeld von fünfzig Euro täglich ergibt bei einem stationären Aufenthalt von zehn Tagen den Betrag von fünfhundert Euro. Das reicht aus, damit auch für das Sparschwein des erkrankten Kindes noch ein spürbarer Betrag übrigbleibt.

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