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Zusatzversicherung Zahn für Kinder

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Innerhalb der verschiedenen Angebote für eine Kinderversicherung hat die private Zahnzusatzversicherung eine ganz besondere Bedeutung. Kinderversicherung heißt in diesem Sinne, dass das Neugeborene oder das Kleinkind schon in diesem jungen Stadium optimal krankenversichert wird. Mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der GKV, ist das in vielen Fällen nicht gewährleistet. Die Regelversorgung beschränkt sich auf die gesetzliche Mindestversorgung. Der damit verbundene Kostenersatz ist oftmals nicht vollständig, sodass die Erzieher einen Eigenanteil im drei- oder vierstelligen Eurobereich zahlen müssen.

Die Zahnzusatzversicherung im Rahmen der Kinderversicherung ist wegen häufig notwendiger Zahnkorrekturen geradezu ein Muss. Ob Zahnkorrekturen im schulpflichtigen Alter notwendig werden, kann nicht vorausgesagt werden. Wenn es dann doch so ist, dann darf in dieser Situation weder am Geld noch an der notwendigen medizinischen Versorgung gespart werden müssen. Mit einer frühzeitig abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung als einer typischen Kinderversicherung ist gewährleistet, dass das Kind im Anschluss an die manchmal jahrelange Zahnbehandlung, wie es genannt wird, bildschöne zweite Zähne hat. Diese Kinderversicherung ist auch deswegen so hilfreich wie notwendig, weil sich das Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen perspektivisch kaum ändern, auf keinen Fall jedoch verbessern wird. Der Versicherungsnehmer muss sich selbst helfen. Das ist am ehesten mit einer privaten Zahnzusatzversicherung möglich. Sie wird als Kinderversicherung schon ab einem Monatsbeitrag von knapp vier Euro angeboten.

Die Vorteile dieser Kinderversicherung sind vielfältig. Sofern es bei der Regelversorgung bleibt und die Kosten dennoch nicht komplett von der GKV bezahlt werden, wird der verbleibende Eigenanteil zu hundert Prozent erstattet. Bei einer privatärztlichen Behandlung beträgt der Erstattungsanteil in der Kinderversicherung neunzig Prozent nach dem zuvor genehmigten Heil- und Kostenplan. Auch für einen hochwertigen Zahnersatz ist eine Kinderversicherung nach den dafür vorgesehenen Zahntarifen möglich. Mit einem möglichst frühen Abschluss der Kinderversicherung lässt sich der Versicherungsschutz deutlich erweitern. Ab dem vierten Versicherungsjahr entfällt eine bis dahin staffelweise geltende Erstattungshöchstgrenze. Diese Wartezeit sollte in einen Zeitraum fallen, in dem keine oder erfahrungsgemäß nur geringfügige Zahnbehandlungskosten anfallen. Das wiederum setzt den frühzeitigen Abschluss einer Kinderversicherung voraus.

Kosten für Zahnbehandlungen mit Korrekturen oder Zahnersatz sind in der heutigen Zeit selbstverständliche Ausgaben für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Durch eine geschickte und frühzeitig abgeschlossene Kinderversicherung mit dem Tarif Zahnbehandlung können die in späteren Jahren anfallenden Ausgaben jedoch deutlich reduziert werden. Die Erzieher begrenzen das finanzielle Risiko und sorgen gleichzeitig für eine optimale medizinische Versorgung. Sie brauchen im Ernstfall nicht zu rechnen und auf den Euro zu achten. Die private Zahnzusatzversicherung gewährleistet eine Kostendeckung, die sich an den jeweils aktuellen und neuen Erkenntnissen der Zahnmedizin orientiert. Die mit der Kinderversicherung verbundene Wartezeit ist bereits abgelaufen, wenn der Wechsel von den ersten hin zu den zweiten Zähnen erwartet wird. Dann beginnt die kritische Phase, in der die meisten Zahnkorrekturen notwendig werden.

Jetzt muss nur noch der familiäre Nachwuchs mitarbeiten und die moderne Zahnspange auch tatsächlich tragen.

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